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   BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99   

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BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99 (https://dejure.org/2000,10698)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 5 C 40.99 (https://dejure.org/2000,10698)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 5 C 40.99 (https://dejure.org/2000,10698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BVFG F. 1993 § 6 Abs. 1 und 2
    Vertriebenenrecht

  • Wolters Kluwer

    Bestätigende Merkmale - Sprache - Erziehung - Kultur - Sprache als bestätigendes Merkmal - Vermittlung bestätigender Merkmale

  • Judicialis

    BVFG F. 1993 § 6 Abs. 1 und 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    An der auf solchen Ansätzen beruhenden bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 102, 214; 105, 60) wird nicht festgehalten.

    Ein bloßes Lippenbekenntnis genügt nicht, vielmehr muss das Bekenntnis in der Lebenswirklichkeit eine Entsprechung finden (BVerwGE 102, 214 ).

    Die deutsche Sprache muss nicht als Hochsprache vermittelt worden sein, es reicht aus, wenn sie so vermittelt worden ist, wie sie im Elternhaus - z.B. in Form des Dialekts - gesprochen wurde (BVerwGE 102, 214 ).

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Entsprechendes gilt für den Umstand, dass - wie hier - Eltern und Großeltern eines Bewerbers um den Spätaussiedlerstatus durch Deportation einer "äußerlich sichtbaren Ausgrenzung der Volksdeutschen als Verräter, Faschisten oder Feinde der Sowjetunion" ausgesetzt waren (vgl. BVerwGE 98, 367 ), dessen Anerkennung als so genanntes unbenanntes Bestätigungsmerkmal von Schenckendorff (Vertriebenen- und Flüchtlingsrecht, B 2 § 6 BVFG n.F. S. 20/8 f.) vorschlägt.

    Das alte, bis zum 31. Dezember 1992 geltende Recht unterschied zwischen drei Personengruppen: Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bereits bekenntnisfähigen Personen musste zu dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ein das Volkstumsbekenntnis bestätigendes Merkmal wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur hinzutreten (BVerwGE 98, 367 ).

    Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 ), während bei den nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Spätgeborenen erforderlich war, dass in der Person des Spätgeborenen ein die Identifikation mit der volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern bestätigendes Merkmal vorlag (BVerwGE 98, 367 ).

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 36.96

    Antrag eines Vertriebenen auf Übernahme im sog. D1-Verfahren - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass im Streitfall keine sonstigen Umstände vorliegen, die neben den in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG ausdrücklich aufgeführten als sog. unbenannte Bestätigungsmerkmale (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - und vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 36.96 - ) in Betracht kommen könnten.

    Als unbenanntes Bestätigungsmerkmal kommt dieser Umstand bei einem später geborenen Abkömmling schon allein deshalb nicht in Betracht, weil andernfalls allein die Abstammung von einem deportierten Volksdeutschen als Bestätigung seiner Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum ausreichen würde, was nach § 6 Abs. 2 BVFG gerade nicht der Fall ist (BVerwG, Urteil vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 36.96 - ).

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber nicht übernommen (BVerwGE 99, 133 ).

    § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BVFG macht anders als § 6 Abs. 1 BVFG die Eigenschaft, deutscher Volkszugehöriger zu sein, kumulativ (Nummer 2 a.E.: "und") von drei Voraussetzungskomplexen abhängig, wobei es allerdings genügen kann, wenn innerhalb eines Voraussetzungskomplexes nur eine von zwei oder mehreren möglichen Voraussetzungen erfüllt ist (BVerwGE 99, 133).

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 4.97 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 90) zum Begriff der Muttersprache weitergehend davon ausgegangen worden ist, sie müsse "so vertieft worden (sein), dass sie auch im Erwachsenenalter entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand als die dem Betreffenden eigentümliche Sprache umfassend beherrscht wird", kann daran für § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG nicht festgehalten werden.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 ), während bei den nach dem Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Spätgeborenen erforderlich war, dass in der Person des Spätgeborenen ein die Identifikation mit der volksdeutschen Bekenntnislage der Eltern bestätigendes Merkmal vorlag (BVerwGE 98, 367 ).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Zur Auslegung des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG (wie Urteil vom 19. Oktober 2000 - BVerwG 5 C 44.99 - ).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    An der auf solchen Ansätzen beruhenden bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 102, 214; 105, 60) wird nicht festgehalten.
  • VGH Bayern, 18.11.1998 - 24 B 98.1337
    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    BVerwG 5 C 40.99 VGH 24 B 98.1337 .
  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 31.69

    Anspruch auf Erteilung eines Ausweises für Heimatvertriebene - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 40.99
    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass im Streitfall keine sonstigen Umstände vorliegen, die neben den in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG ausdrücklich aufgeführten als sog. unbenannte Bestätigungsmerkmale (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1971 - BVerwG 8 C 31.69 - und vom 4. November 1997 - BVerwG 9 C 36.96 - ) in Betracht kommen könnten.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse -

    Daß die Prozeßbevollmächtigten der Kläger in dem Verfahren BVerwG 5 B 95.99, das zur Zulassung der Revision geführt hat (BVerwG 5 C 40.99), eine wortwörtlich identische Beschwerdebegründung vorgelegt haben, trifft nicht zu.
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